Eigentlich ein Fall für den law-Blog , aber der hat die wichtigste Meldung des gestrigen Tages wohl verschlafen und sinnierte lieber über Aschraf-Pizzen und den Kinderpornopaten Polanski und den sich erübrigenden Konjunktiv, ob ihm in Deutschland auch Penisschellen angelegt worden wären wie bei den Eidgenossen; erübrigend, da Roman ja bereits dieses Jahr auf Usedom und Sylt und in Berlin mit deutschen Steuergeldern und Genehmigung von Jörg Tauss drehte.
Die juristische Adelung jedoch lieferte gestern das Bundessozialgericht, das unter den Rechtsstreit mit RTL einen Schlussstrich setzte. Es ging um die Frage, ob die Tätigkeit Dieter Bohlens bei DSDS eine Künstlertätigkeit sei und somit Kohle in die Künstlersozialkasse abgedrückt werden muss. Urteil des Bundessozialgerichts: Ja. Beleidigen ist Kunst. Nicht, dass uns Dieddä irgendwie interessieren würde. So hat dieses Urteil natürlich auch uns ein egozentrisch lachendes und ein weinendes Auge abgerungen. Wofür wir jahrelang gekämpft und gestreikt haben, das wurde uns endlich zuteil. Die Anerkennung für unsere wichtige Arbeit. Die schlechte Nachricht: Man kann sich vorstellen, dass unsere Nachzahlungen für die Künstlersozialkasse nicht gering sind.
Das Tolle ist doch: Jeder kann ein Künstler sein. Beleidigen, das ist nicht schwer und kann sogar jeder Hartz-IV-Assi.
Ob Türken oder schlechtes Wetter, es gibt immer einen Grund, die Scheiße mal auf verbalem Wege abzusondern. Hier ist Potential für 82 Millionen Arbeitsplätze. Wenn jeder Bürger die künstlerische Darbietung eines Bürgers mit einem Euro honoriert, und davon 10 Cent erhält und 90 Cent an mich als Patentinhaber gehen, sind für jeden 8 Millionen drin, 200.000 Euro kann der Staat bekommen, um seine Schulden abzubauen. Mein Milchmädchen hat die Rechnung abgesegnet…
Und: Wenn Beleidigungen Kunst sind, sind Tourette-Kranke dann Götter?
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